Standard-Bewertungsbereich für E+S-Kunden
In der Anlagenbuchhaltung kann analog zur Finanzbuchhaltung ein Standard-Bewertungsbereich definiert werden. Dieser Standard-Bewertungsbereich wird bei der Altdatenmigration und bei der Rechnungsnacherfassung berücksichtigt.
Wenn Sie in der E+S-Finanzbuchhaltung unter Stammdaten > Grunddaten > Betriebsinformationen > Registerkarte Buchungsparameter den Standard-Bewertungsbereich B (Handels- und Steuerrecht) hinterlegt haben, und unter ADM Anlagenbuchhaltung > ADM Bewertungskreise ist kein Bewertungskreis für den Bewertungsbereich StR mit Ausschlussverfahren angelegt, hinterlegen Sie bitte in der Systemeinstellung Anlagenbuchhaltung: Standard-Bewertungsbereich den Wert Handels- und Steuerrecht (B).
Systemadministration > Systemeinstellungen > Rechnungswesen > Externes Rechnungswesen > Anlagenbuchhaltung: Standard-Bewertungsbereich
Diese Systemeinstellung ist auch im Einrichtungsassistenten zur Migration auf die NICE-Anlagenbuchhaltung eingebunden.