Migration Erinnerungswert
Vorhandene Anlagen mit Abschreibung auf Erinnerungswert können über die Funktionalität Migration Erinnerungswert auf Vollabschreibung umgestellt werden.
Es wird unterschieden zwischen Aktiver Anlagen, die noch nicht vollständig abgeschrieben sind und Abgeschriebener Anlagen, bei denen nur noch der Erinnerungswert gespeichert ist.
Bei aktiven Anlagen wird bei der Migration eine neue AfA-Simulation durchgeführt, die dann zum Ende der Abschreibungszeit auf 0 Euro abschreibt.
Bei abgeschriebenen Anlagen wird beim künftigen Periodenabschluss eine Korrekturbuchung zum 01.01. durchgeführt, die den Erinnerungswert ausbucht. Diese Ausbuchung erfolgt auf das reguläre Abschreibungskonto. Zudem werden auch Korrekturbuchungen für FöMi- und Drittmittel-finanzierte Anlagen erzeugt.