Rechnungspositionen löschen
Möchten Sie eine oder mehrere Rechnungspositionen unter den Status Wareneingangsrechnung gebucht (260) oder Wareneingangsrechnung Fiburückmeldung (300) aus der Arbeitsliste löschen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Klicken Sie in der Navigation auf den Bereich Anlagenbuchhaltung.
Klicken Sie auf die Übersicht Arbeitsliste.
Der Anwendungsbereich Arbeitsliste öffnet sich.
Im Inhaltsbereich Suche können Sie das Abfrageergebnis einschränken. Wählen Sie im Feld Status den Eintrag Wareneingangsrechnung gebucht (260) oder Wareneingangsrechnung Fiburückmeldung (300). Über den Filter Bezugsquelle können Sie einschränken auf Rechnungspositionen aus
- Rechnungsnacherfassung
- Aus (E+S) Fibu-System übertragen oder
- Per Datei-Import eingespielt
Die Auswahl „Aus der ORBIS-Materialwirtschaft“ hat an dieser Stelle keine Relevanz.
Markieren Sie die Rechnungspositionen, die gelöscht werden sollen im Inhaltsbereich Arbeitsliste.
Über die Schaltfläche werden die markierten Rechnungspositionen zum Löschen markiert.
Zum endgültigen Löschen betätigen Sie die Schaltfläche .
Wurde bereits ein Teil einer Rechnungsposition einer Anlage zugeordnet (
manuelle Rechnungszuordnung), so kann die Rechnungsposition
nicht mehr in der Arbeitsliste
zum Löschen markiert werden. Machen Sie vorher die Rechnungszuordnung rückgängig.
Wenn Sie Rechnungspositionen löschen wollen, wird geprüft, ob zu dieser Position bereits Skontobuchungen oder Umbuchungen durchgeführt wurden.
Sind Skontobuchungen in ORBIS erfolgt, werden diese Skontobuchungen storniert.
Haben Sie Umbuchungen der Rechnungsposition aus der Arbeitsliste vorgenommen, so werden diese ebenfalls automatisch storniert.
Hinweis:
Beachten Sie, dass das Löschen von Einträgen aus der Arbeitsliste, die über die E+S Finanzbuchhaltung oder die ORBIS-Materialwirtschaft gebucht wurden, zu Differenzen zwischen der Anlagenbuchhaltung und der Finanzbuchhaltung führt, sofern die Vollständigkeit nicht auf anderem Wege sichergestellt wird. Grundsätzlich sollten Sie Rechnungspositionen aus der Arbeitsliste nicht löschen, da eine gelöschte Position in der Anlagenbuchhaltung nur unsichtbar gemacht ist.
Ein nachträgliches Storno aus der ORBIS-Materialwirtschaft oder der E+S-Finanzbuchhaltung kann sich nur auf die Originalrechnungspositionen auswirken, so dass auch hier eine Fehlerquelle besteht.