ANBU-userAnlagen verwaltenUmbuchung der Bestandskonten
Umbuchung der Bestandskonten
Über die Anwendung Umbuchung der Bestandskonten können Sie die Kontozuordnung einer bzw. mehrerer Anlagen verändern.
Folgende Punkte sind zu beachten:
Einer Inventarnummer kann weiterhin nur ein Anlagebestandskonto zugewiesen werden. Die Umbuchung kann immer nur für die gesamte Inventarnummer erfolgen.
Umbuchungen können nur zum Beginn des kleinsten offenen Geschäftsjahres (in der Regel zum 01.01.) umgebucht werden.
Ausnahme: Anlagen, die nachträglich per Altdatenmigration zu einem unterjährigen Datum importiert wurden, können auch zu diesem Datum umgebucht werden (Relevant ab-Datum).
Anlagen im Bau können nur umgebucht werden, solange sie noch nicht über die Funktionalität Anlagen im Bau aufteilen bearbeitet wurden. Anderenfalls erhalten Sie bei der Buchung eine Hinweismeldung:
 
Wenn GWGs umgebucht werden und die GWG-Klasse eine Inventarnummernvorgabe hat, wird die Inventarnummer auf die Vorgaben der neuen GWG-Klasse angepasst!
Anlagen, die im aktuellen Geschäftsjahr inventarisiert wurden, können nicht umgebucht werden. Hier müssen die Rechnungspositionen entfernt werden und die Umbuchung in der Arbeitsliste durchgeführt werden.
Im Anlagengitter wird die Umbuchung in den Umbuchungsspalten ausgewiesen.
In der Bestandsliste erscheint die Anlage auf dem neuen Konto.
Die Umbuchungen können im Report unter Auswertungen Anlagenbuchhaltung > Umbuchungen der Bestandskonten ausgewertet werden.
Den Anwendungsbereich Umbuchung der Bestandskonten können Sie wie folgt öffnen:
Klicken Sie in der Navigation auf den Bereich Anlagenbuchhaltung.
Klicken Sie auf die Übersicht Umbuchung der Bestandskonten.
Der Anwendungsbereich Umbuchung der Bestandskonten öffnet sich.
Der Anwendungsbereich Umbuchung der Bestandskonten ist aufgeteilt in zwei Inhaltsbereiche
Suche
Zu buchende Inventarnummern
In dem Inhaltsbereich Suche können Sie Einschränkungen zur Ermittlung von möglichen Anlagegütern vornehmen.
Im Inhaltsbereich Zu buchende Inventarnummern werden die ermittelten Anlagegüter ausgegeben und können zur Umbuchung verwendet werden.