Perioden- und Jahresabschluss
Periodenabschlüsse
Als Nebenbuch der Finanzbuchhaltung werden in der Anlagenbuchhaltung eigene
Periodenabschlüsse durchgeführt. Es wird zwischen Monats- und Jahresabschlüssen
unterschieden. Monatsabschlüsse können Sie zur kontinuierlichen Bearbeitung Ihrer Anlagenbuchhaltung durchführen. Nur so haben Sie in der Finanzbuchhaltung aktuelle Zahlen zur Verfügung und können Ihr Anlagevermögen unterjährig mit der Finanzbuchhaltung abstimmen.
Einen Jahresabschluss müssen Sie in jedem Fall durchführen. Beim Jahresabschluss werden neben den laufenden AfA- und Sonderpostenbuchungen auch die Ausbuchungen von GWGs und Gebrauchsgütern durchgeführt. Der Jahresabschluss ist Voraussetzung dafür, dass im nächsten Geschäftsjahr alle Prozesse ohne Einschränkung durchgeführt werden dürfen.
Beachten Sie, dass Sie pro Bewertungskreis separate Periodenabschlüsse durchführen müssen!
Die Vorgehensweise zur Durchführung von Monats- und Jahresabschlüssen unterscheidet sich nur geringfügig. Möchten Sie einen Jahresabschluss durchführen, wählen Sie die 12. Buchungsperiode des Geschäftsjahres.
Den Anwendungsbereich Periodenabschlüsse können Sie wie folgt öffnen:
Klicken Sie in der Navigation auf den Bereich Anlagenbuchhaltung.
Klicken Sie auf die Übersicht Periodenabschlüsse.
Der Anwendungsbereich Periodenabschlüsse öffnet sich.
Der Anwendungsbereich ist aufgeteilt in zwei Registerkarten Plausibilitätsprüfung und Abschluss durchführen und Abschlüsse zurücksetzen.
Unter der Registerkarte Plausibilitätsprüfung und Abschluss durchführen wird der Bewertungskreis, das Geschäftsjahr (Inhaltsbereich Geschäftsjahr) und die Periode (Inhaltsbereich Periode) gewählt, für die der Abschluss durchgeführt werden soll.
Unter der Registerkarte Abschlüsse zurücksetzen sehen Sie alle Perioden des gewählten Bewertungskreises und Geschäftsjahres (Inhaltsbereich Suche > Bewertungskreis / Geschäftsjahr), die bereits abgeschlossen wurden (Inhaltsbereich Abschlüsse). Diese Abschlüsse können Sie hier in chronologischer Reihenfolge zurücksetzen.
Hinweis:
Eine weitere Bearbeitung von Anlagen ist nur möglich, wenn in den buchenden Bewertungskreisen (Handels- und Steuerrecht) der Jahresabschluss einheitlich durchgeführt wurde. Ist beispielsweise im Handelsrecht ein Jahresabschluss 2017 durchgeführt worden und im Steuerrecht noch nicht, kann kein Anlagenzugang in 2018 erfasst werden oder Änderungen an bestehenden Anlagen vorgenommen werden.