Übergangsregelung Versionswechsel
Ab dem 01.04.2026 werden AR‑Anträge für alle Patienten, die ab diesem Stichtag stationär aufgenommen werden, automatisch in der Version 2.0 erstellt.
AR‑Anträge, die vor dem 01.04.2026 erstellt wurden, werden bis zu ihrem vollständigen Abschluss weiterhin in Version 1.1 geführt.
Dies umfasst auch folgende Nachrichten:
Antworten, die nach dem 01.04.2026 zu einem vor dem Stichtag erstellten Antrag eingehen, werden weiterhin der Version 1.1 zugeordnet.
Änderungsanträge, die nach dem 01.04.2026 zu einem ursprünglichen Antrag in Version 1.1 erstellt und versendet werden, bleiben ebenfalls in Version 1.1.
Damit bleibt für alle Anträge, deren Ursprung vor dem 01.04.2026 liegt, die Version 1.1 über den gesamten Verlauf gültig.
Übergangsregelung des GKV‑SV
Der GKV‑Spitzenverband hat eine Übergangsfrist zur Erstellung von Anträgen in Version 1.1 bis zum 30.04.2026 gewährt.
Diese gilt ausschließlich für folgende Konstellation:
• Der Antrag wurde vor dem 01.04.2026 für einen vorstationären Fall in Version 1.1 angelegt.
• Die stationäre Aufnahme erfolgt erst nach dem 01.04.2026.
Bis einschließlich 30.04.2026 darf der Antrag in diesem Fall weiterhin in Version 1.1 gestellt werden.
Ab dem 01.05.2026 muss der Antrag neu und in Version 2.0 erstellt werden. Bei dem Versuch den Antrag zu bearbeiten, kommt die folgende Meldung mit dem Hinweis, dass der Antrag in der Version 2.0 erstellt werden muss.