Ersatzverfahren
Sofern die Telematikinfrastruktur nicht zur Verfügung steht bzw. der Patient keinen digitalen Austausch mit den Krankenversicherungen wünscht, muss der AR-Antrag im Ersatzverfahren postalisch oder per Fax an die Krankenversicherung versendet werden. Bitte beachten Sie dazu auch das Kapitel Ersatzverfahren.