Ersatzverfahren
Hat der Patient dem elektronischen Datenaustausch nicht zugestimmt, kann der Antrag mittels Stylesheet gedruckt und per Post oder Fax versendet werden. Erfolgt ein Druck im Ersatzverfahren, erhält der Antrag in der Übersicht Digitale Muster den Status Versendet (postalisch). Ein nachträglicher Versand per KIM ist dann nicht mehr möglich. Der Antrag wird von der Krankenkasse wie im bisherigen Verfahren beantwortet. (siehe Kapitel 6.7.2 Druck des Antrages)