AR-ANTRAG-userWorkflowWorkflow mit AddOn SDDO
Workflow mit AddOn SDDO
Aus dem Formular SDDO Sozialdienstdokumentation AddOn und dem SDDO Vorgang können Daten in den AR-Antrag übernommen werden. Welche Daten genau übernommen werden, können Sie dem Kapitel Datenübernahme entnehmen.
Es wird ein Vorgang SDDO angelegt. Wählen Sie die Vorgangsart Rehabilitation (AHB) aus und speichern Sie den Vorgang über die Schaltfläche Zw.sp. (Speichert die Änderung zwischen) ab.
Ein Bild, das Text, Screenshot, Software, Zahl enthält. Automatisch generierte Beschreibung
Tragen Sie die Ihnen bekannten Daten in das Formular Vorgang SDDO ein und speichern Sie danach die Daten über Zw.sp. ab.
Danach kann das Dokument Vordrucksatz AR-Antrag im Vorgang angelegt und bearbeitet werden.
In die Formulare G250 AnschlussReha und G260 Befundbericht AHB der Deutschen Rentenversicherung und AHB-Antrag PKV zur Beantragung der Anschlussheilbehandlung bei der PKV, werden keine Daten übernommen. Eine Umsetzung ist derzeit nicht geplant.
Der AR-Antrag kann zur weiteren Bearbeitung an die einzelnen Berufsgruppen weiter gegeben werden. Dies kann entweder direkt im AR-Antrag über die Registerkarte Bearbeitungsstatus oder über den Vorgang erfolgen.
Im Vorgang kann die Zuweisung zum Arzt oder zur Pflege zur weiteren Bearbeitung erfolgen.
Wird der Vorgang über die Schaltfläche zur Pflege der Pflege zugewiesen, ist der Vorgang in der Arbeitsliste Maßnahmen. Der Antrag kann abgearbeitet werden. Im Formular Vordrucksatz AR-Antrag wird durch die Pflege in der Registerkarte Bearbeitungsstatus der Status als erledigt gekennzeichnet. Somit ist der Vorgang aus der Arbeitsliste Maßnahmen entfernt.
Über die Schaltfläche zum Arzt, wird der Vorgang in die Arbeitsliste Medizin (Vidierung) gestellt. Der Arzt kann den Antrag bearbeiten. Im Formular wird dann in der Registerkarte Bearbeitungsstatus der Status als erledigt gekennzeichnet. Somit ist der Vorgang aus der Arbeitsliste Medizin (Vidierung) entfernt.
Über die Schaltfläche zum Sozialdienst kann der Vorgang wieder an den Sozialdienst zurück gegeben werden.
Es sollte sich für einen Weg entschieden werden, damit die Bearbeitung des AR-Antrag nicht doppelt einmal als Vorgang SDDO und einmal als AR-Antrag in den Arbeitslisten aufgeführt wird.
Die weitere Abarbeitung der Vorgänge erfolgt wie bisher für den Sozialdienst.