Workflow mit AddOn SDDO
Aus dem Formular
SDDO Sozialdienstdokumentation AddOn und dem
SDDO Vorgang können Daten in den
AR-Antrag übernommen werden. Welche Daten genau übernommen werden, können Sie dem Kapitel
Datenübernahme entnehmen.
Es wird ein Vorgang SDDO angelegt. Wählen Sie die Vorgangsart Rehabilitation (AHB) aus und speichern Sie den Vorgang über die Schaltfläche Zw.sp. (Speichert die Änderung zwischen) ab.
Tragen Sie die Ihnen bekannten Daten in das Formular Vorgang SDDO ein und speichern Sie danach die Daten über Zw.sp. ab.
Danach kann das Dokument Vordrucksatz AR-Antrag im Vorgang angelegt und bearbeitet werden.
In die Formulare G250 AnschlussReha und G260 Befundbericht AHB der Deutschen Rentenversicherung und AHB-Antrag PKV zur Beantragung der Anschlussheilbehandlung bei der PKV, werden keine Daten übernommen. Eine Umsetzung ist derzeit nicht geplant.
Der
AR-Antrag kann zur weiteren Bearbeitung an die
einzelnen Berufsgruppen weiter gegeben werden. Dies kann entweder direkt im AR-Antrag über die
Registerkarte Bearbeitungsstatus oder über den
Vorgang erfolgen.
Im Vorgang kann die Zuweisung zum Arzt oder zur Pflege zur weiteren Bearbeitung erfolgen.
Wird der Vorgang über die Schaltfläche
zur Pflege der Pflege zugewiesen, ist der Vorgang in der
Arbeitsliste Maßnahmen. Der Antrag kann abgearbeitet werden. Im Formular
Vordrucksatz AR-Antrag wird durch die Pflege in der
Registerkarte Bearbeitungsstatus der Status als
erledigt gekennzeichnet. Somit ist der Vorgang aus der Arbeitsliste Maßnahmen entfernt.
Über die Schaltfläche
zum Arzt, wird der Vorgang in die
Arbeitsliste Medizin (Vidierung) gestellt. Der Arzt kann den Antrag bearbeiten. Im Formular wird dann in der
Registerkarte Bearbeitungsstatus der Status als
erledigt gekennzeichnet. Somit ist der Vorgang aus der Arbeitsliste Medizin (Vidierung) entfernt.
Über die Schaltfläche zum Sozialdienst kann der Vorgang wieder an den Sozialdienst zurück gegeben werden.
Es sollte sich für einen Weg entschieden werden, damit die Bearbeitung des AR-Antrag nicht doppelt einmal als Vorgang SDDO und einmal als AR-Antrag in den Arbeitslisten aufgeführt wird.
Die weitere Abarbeitung der Vorgänge erfolgt wie bisher für den Sozialdienst.