Allgemeines zu DEMIS
Das neue Produkt DEMIS-Arztmeldung dient dazu, elektronische Meldungen via REST-Schnittstellen für §6 IfSG vorzunehmen. Ab dem 01.01.2023 sind somit die Meldungen der meldepflichtigen Krankheiten elektronisch zu versenden. Das direkte Faxen an die Gesundheitsämter ist damit obsolet.
Wichtig:
Zum aktuellen Zeitpunkt wurde bisher durch die gematik/ RKI (Robert-Koch-Institut) nur die Spezifikation für COVID-19 veröffentlicht. Der Produktinhalt wird nach Veröffentlichung der weiteren, gemäß §6 IfSG zu meldenden, Krankheiten sukzessive erweitert und möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt.