DIGA-userVerordnung einer DiGAVerordnung einer DiGA / eDiGAVerordnung einer DiGA (Freitextverordnung)
Verordnung einer DiGA (Freitextverordnung)
Öffnen Sie das Formular KV 16 – DiGA Rezept. Die Maske zur Erfassung der DiGA ähnelt dem bereits bekannten eRezept.
Bei der Freitextverordnung ist zu beachten, dass immer auch die PZN angegeben werden muss. Das Feld dazu ist daher ein Pflichtfeld. Die PZN kann in den gelisteten DiGA´s des BfArM entnommen werden (siehe Kapitel Verordnungsmöglichkeiten der DiGA.
Ein Bild, das Text, Software, Webseite, Website enthält. Automatisch generierte Beschreibung
Füllen Sie die Pflichtfelder entsprechend aus und speichern Sie die Eingabe über die Schaltfläche Speichern.
Sofern die eDiGA genutzt wird, kann die Freitextverordnung über die Schaltfläche Signieren & Versenden signiert und versendet werden, beachten Sie dazu das Kapitel Verordnung einer eDiGA .