Druck der Verordnung im Ersatzverfahren
Das Ersatzverfahren wird entweder genutzt, wenn die TI nicht zur Verfügung steht oder wenn ein Kostenübernehmer gewählt ist, der die eDiGA noch nicht unterstützt z. B. Berufsgenossenschaften.
Über die Schaltfläche Druck Rezept DIGA kann das Rezept im Ersatzverfahren gedruckt werden. Es wird wie bisher der Vordruck Muster 16 der KBV genutzt.

Es öffnet sich das Druckformular
Rezept DIGA.
Die Zeilen im Ausdruck werden wie folgt von der KBV vorgeben:
- Zeile 1 = Text Digitale Gesundheitsanwendung
- Zeile 2 = Unbesetzt, diese Zeile muss mit Trennstrichen gekennzeichnet sein
- Zeile 3 = PZN (Pharmazentralnummer)
- Zeile 4 = Unbesetzt, diese Zeile muss mit Trennstrichen gekennzeichnet sein
- Zeile 5 = Bezeichnung der Anwendung
- Zeile 6 = Unbesetzt, diese Zeile muss mit Trennstrichen gekennzeichnet sein
Sofern der Name der DiGA zu lang zur Angabe in der Zeile 5 ist, wird der Name in die Zeile 6 umgebrochen. Reicht die zusätzliche Zeile 6 zur Anzeige der Bezeichnung nicht aus, wird die Bezeichnung rechts gekürzt.
Es darf immer nur eine Gesundheitsanwendung pro Rezept ausgestellt werden. Werden mehrere Anwendungen verordnet, so öffnen sich entsprechend viele Rezepte zum Druck, die nacheinander ausgedruckt werden können.