Verordnung einer eDiGA
Die Verordnung eine eDiGA erfolgt wie die Verordnung eine DiGA.
In der eDiGA kann der Unfalltag für einen BG-Fall erfasst werden. Handelt es sich um einen Fall mit der Abrechnungsart BG-Abrechnung, kann lediglich eine DiGA verordnet werden, da die Berufsgenossenschaften nicht am Verfahren der eDiGA teilnehmen. Eine Information dazu wird in den Zusatzinfos angezeigt.
Wurde die Verordnung als Freitextverordnung erstellt oder aus dem Pharmindex Plus übernommen, wird bei der eDiGA die Verordnung über die Schaltfläche
Signieren & Versenden an den eRezept Fachdienst gesendet.

Zur Signatur wird die
QES Signatur mittels
eHBA genutzt. Die Handhabung ist gleich zur Signatur im eRezept. Der Arzt muss seinen eHBA gesteckt haben und seine PIN zur Signatur eingeben. Es kann eine Komfortsignatur genutzt werden.
Dem Patienten kann ein Patientenausdruck ausgestellt werden. Hierzu wählen Sie die Schaltfläche Druck eDiGA.