DRGW-userSignierung FallFallsignierung ausschließlich durch die entlassende Fachabteilung
Fallsignierung ausschließlich durch die entlassende Fachabteilung
Durch eine Systemeinstellung kann der Anwender nur dann eine Fallsignierung vornehmen, wenn er der entlassenden Fachabteilung zugeordnet wurde.
Hinweis
Ein Anwender kann trotz ausreichendem Fallsignierstatus keine Fallsignierung vornehmen, sofern ihm nicht die entlassende Fachabteilung zugeordnet wurde.
Weitere Informationen zu der Konfiguration entnehmen Sie bitte dem Konfigurationshandbuch DRG Workplace.