Scheinzuordnung zu Prozeduren
Ist bereits ein Schein zu einer Prozedur zugeordnet, wird das im DRG Workplace angezeigt. Ist noch keine Scheinzuordnung erfolgt, kann die Zuordnung im DRG Workplace nachgeholt werden.
Ob bereits ein Schein zugeordnet wurde oder nicht, können Sie an den Symbolen in der Spalte Scheinzuordnung im Inhaltsbereich Prozeduren erkennen.
= Keine Zuordnung. Diese Prozedur kann keinem Schein zugeordnet werden, da das Aufenthaltsdatum nicht mit der Erfassung übereinstimmt.
= Virtuelle Zuordnung. Diese Prozedur ist keinem Schein zugeordnet, kann aber einem Schein zugeordnet werden.
• = Eindeutige Scheinzuordnung. Dieser Prozedur ist bereits ein Schein zugeordnet.