Fallketten ablehnen
Um eine Fallkette abzulehnen, geht der Anwender wie folgt vor:
1. Aufruf des zu koppelnden Falles
2. Aufruf der Registerkarte Fallkopplung
3. Markierung der zu koppelnden Fallnummer (Zeile)
4. Markierung der Schaltfläche
ablehnen 
5. Verpflichtende Bemerkung erfassen (außer Kopplungsart WA. w. Kompl.)
6. Speichern der Änderung über die Schaltfläche

a. Fallkopplung wurde abgelehnt
b. Spalte Status ändert sich von möglich oder erforderlich in abgelehnt
oder
7. Abbruch über die Schaltfläche

Hinweis
Wurde eine Fallkopplung abgelehnt, werden die Fälle in der Fallübersicht nicht mehr als fehlende Fallkopplung ausgewiesen.