Kostenübernehmer
Damit die Versendung der eAU erfolgen kann, muss an den entsprechenden Kostenübernehmern die Kostenübernehmerart gesetzliche Krankenkasse gepflegt sein. Im ersten Schritt erfolgt nur die Versendung der eAU an die gesetzlichen Krankenkassen. Die sonstigen Kostenübernehmer z. B. Bundespolizei sind ebenfalls ausgenommen.
Zur Ermittlung der Empfängeradresse im Verzeichnisdienst darf nach Vorgaben der KBV und gematik nur das IK der allgemeinen Versicherungsdaten genutzt werden. Da bei einigen Kunden für die Kostenträger die einzelnen Abrechnungs-IKs und nicht nur die IKs der allgemeinen Versicherungsdaten gepflegt sind, kann nicht immer im Verzeichnisdienst die Empfängeradresse für den Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeit ermittelt werden.
Damit trotzdem das korrekte IK zum Versand der eAU ermittelt werden kann, gibt es die Möglichkeit eine IK-Nummer zum Versand der eAU in den Kostenübernehmerstammdaten zu erfassen.