Verordnender Arzt
Bei der eAU wird im Abschnitt Verordnender Arzt die ausstellende / verschreibende Person als Pflichtfeld gefordert. Sofern am Schein ein behandelnder Arzt eingetragen wurde, wird dieser vorbelegt. Gibt es am Schein keinen Behandler muss die ausstellende Person ausgewählt werden. Diese kann über die Eingabe des Nachnamens gesucht werden.
Sofern eine eindeutige LANR / KHANR an der Person vorhanden ist wird diese vorbelegt. Ansonsten kann die LANR / KHANR in der Liste ausgewählt werden. Eine manuelle Eingabe der LANR / KHANR ist nicht möglich.
Über das Kontrollkästchen Pseudo-LANR kann für die eAU die Pseudo-LANR ausgewählt werden. Bei der Übermittlung der eAU ist die Angabe einer LANR notwendig. Sofern die ausstellende Person keine LANR oder Krankenhausarztnummer besitzt z. B. D-Arzt, kann die Pseudo-LANR angegeben werden.
Die Auswahl kann über einen Rechtsklick Eintrag löschen entfernt werden.
Bei der Eingabe der ausstellenden Person kann gewählt werden, ob ein Arzt, Zahnarzt, eine Hebamme, Arzt in Weiterbildung oder ein Arzt als Vertreter die eAU ausstellt. Dieser Arzttyp wird von der KBV bei der Übermittlung der eAU an die Krankenkasse gefordert.
Wird Arzt, Zahnarzt oder Hebamme gewählt, wird die ausstellende Person in den Stempel und die Adrema entsprechend mit der LANR übernommen. Für den Arzt in Weiterbildung und den Vertreter ist die Eingabe einer verantwortlichen Person verpflichtend.