EAU-userAusstellung einer eAUDateneingabe eAUAngaben zur AU
Angaben zur AU
Ausstellungsdatum: Das Ausstellungsdatum wird mit dem Systemdatum vorbelegt.
Arbeitsunfähig seit: Das Datum wird bei der Ausstellung der Erstbescheinigung mit dem Systemdatum vorbelegt. Bei einer Folgebescheinigung wird das Datum gesperrt, es darf keine Angabe gemacht werden.
Grundsätzlich ist die Ausstellung einer AU für den Zeitraum vor dem Datum der Feststellung nicht möglich. In Ausnahmefällen kann während des Zeitraums der Entgeltfortzahlung eine Rückdatierung der AU bis zu drei Tage erfolgen.
Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit: Dieses Datum ist ein Pflichtfeld und wird nicht vorbelegt. Es wird angegeben, bis zu welchem Datum die AU voraussichtlich bestehen wird. Die AU ist grundsätzlich auch für arbeitsfreie Tage zu bescheinigen.
Festgestellt am: Das Datum wird mit dem Systemdatum vorbelegt und darf nicht vor- oder rückdatiert werden. Das Feststelldatum ist wichtig für einen lückenlosen Nachweis des Fortbestehens einer Arbeitsunfähigkeit. Hierfür muss die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens an dem auf das bisher attestierte voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit folgenden Werktag erneut ärztlich festgestellt werden. Samstage gelten nicht als Werktage im vorgenannten Sinne. Eine verspätete Feststellung der Arbeitsunfähigkeit führt zu einem lückenhaften Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Es droht Krankengeldverlust für den Versicherten.
Erstbescheinigung / Folgebescheinigung: Eine Erstbescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn der Patient vorher arbeitsfähig war. Ansonsten ist Folgebescheinigung anzugeben, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit vorher durch einen anderen Arzt bescheinigt wurde. Tritt eine neue Erkrankung auf und der Patient war zwischenzeitlich, wenn auch nur kurz, wieder arbeitsfähig, wird eine Erstbescheinigung ausgestellt.
Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen, Berufskrankheit: Das Kontrollkästchen wird aktiviert, wenn die AU eine Folge eines Arbeitsunfalls oder eine Berufskrankheit ist.
Dem Durchgangsarzt zugewiesen: Bei Arbeitsunfällen ist in der Regel eine Vorstellung beim Durchgangsarzt erforderlich. Die Vorstellung beim D-Arzt ist z. B. nicht erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus nicht zur Arbeitsunfähigkeit führt.
Sonstiger Unfall: Dieses Kontrollkästchen wird aktiviert, wenn der Unfall kein Arbeits- oder Wegeunfall ist.
Versorgungsleiden (z. B. BVG): Angabe, ob ein Leiden nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsschäden), Opferentschädigungsgesetzt (z. B. Opfer von Gewalttaten), Infektionsschutzgesetz (z. B. Impf- oder Prophylaxeschäden) oder Soldatenversorgungsgesetz vorliegt.