Krankengeldfall
Ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall: Dieses Kontrollkästchen wird aktiviert, wenn vermutet wird, dass es sich um einen Krankengeldfall handelt. In der Regel wird Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Patienten erhalten vor Beginn der Krankengeldzahlung einen Hinweis von der Krankenkasse. Wird eine Arbeitsunfähigkeit seit mind. 7 Wochen gewählt, so wird die AU als Folgebescheinigung erstellt. Es ist nicht möglich die Erstbescheinigung auszuwählen.
Endbescheinigung: Wenn der Patient Krankengeld erhält und eingeschätzt werden kann, dass die AU tatsächlich am angegebenen Datum endet, soll eine Endbescheinigung ausgestellt werden.