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Übernahme der Versichertendaten bei einem bekannten Patienten
Ist der Patient im System bereits bekannt, wird dieser in der EEB-Personensuche als Suchergebnis angezeigt. Sie können entscheiden, ob Sie die Versichertendaten in einen bereits vorhandenen Fall, in einen geplanten Fall übernehmen oder einen neuen Fall anlegen.
Übernahme der Daten bei Neuanlage eines Falles:
Soll ein neuer Fall angelegt werden, klicken Sie auf die aufklappbare Schaltfläche Neuer Fall, … und wählen die gewünschte Aufnahme aus.
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Das weitere Vorgehen entspricht dem Kapitel Übernahme der Versichertendaten bei einem unbekannten Patienten.
Übernahme in einen vorhandenen Fall:
Wenn Sie die Versichertendaten in einen bereits vorhandenen Fall übernehmen möchten, wählen Sie den gewünschten Fall in der Ergebnisliste der EEB-Personensuche per Doppelklick aus.
Die 
Patientenakte wird automatisch im Bearbeitungsmodus geöffnet, und der Bereich Personen-/Falldaten wird angezeigt.
Wechseln Sie in die entsprechende Registerkarte:
Versicherung bei stationären Fällen
Scheine bei ambulanten Fällen
Die übernommenen Versichertendaten werden dort beim Kostenübernehmer angezeigt.
Auch hier wird der Kostenübernehmer mit dem 
Kennzeichen für die eEB dargestellt.
Ist in Ihren Einstellungen festgelegt, dass nach Abschluss einer Aufnahme die Auswahl des Druckformulars angezeigt wird, erfolgt dies auch an dieser Stelle automatisch.
Wird die Druckformularauswahl geschlossen, wird gleichzeitig auch die Patientenakte geschlossen. Anschließend erfolgt eine automatische Rückkehr zur Übersicht AL Versichertendaten GKV PKV.
Nach erfolgreicher Verarbeitung wird die eingegangene Nachricht automatisch aus der Übersicht entfernt.
Ist der im Datensatz enthaltene Kostenübernehmer in ORBIS nicht bekannt, können die Versichertendaten nicht übernommen werden. In diesem Fall ist Folgendes zu beachten:
Entweder muss der Kostenübernehmer in den Stammdaten neu angelegt werden.
Oder das fehlende Institutionskennzeichen (IK) muss bei einem bestehenden Kostenübernehmer als Karten-IK nachgetragen werden.
Weitere Informationen zur Anlage und Pflege von Kostenübernehmern finden Sie im Kapitel Kostenübernehmer.