Die Elektronische Medikationsliste
Der Patient kann die Nutzung der ePA über seine Krankenkassen App differenziert steuern und insbesondere dem Medikationsprozess unabhängig von der allgemeinen Dokumentennutzung zustimmen oder widersprechen. Ein Widerspruch gegen den Medikationsprozess hat keine Auswirkungen auf den Zugriff auf andere in der ePA gespeicherte Dokumente (z. B. Arztbriefe, Befunde).
Die elektronische Medikationsliste (eML) wird vom jeweiligen ePA-Aktenanbieter generiert und enthält die über das eRezept bereitgestellten Medikationsinformationen. Der Zugriff auf die eML erfolgt über einen gesonderten technischen Endpunkt und ist funktional vom Zugriff auf reguläre ePA-Dokumente getrennt.
Die eML liegt nicht als klassisches Dokument mit Metadaten (z. B. Dokumententyp, Erstellungsdatum, Fachrichtung) vor, wie dies bei anderen in der ePA gespeicherten Dokumenten der Fall ist. Die in der Benutzeroberfläche angezeigten Informationen dienen ausschließlich dazu, die eML als solche zu kennzeichnen.
Um eine schnelle Erkennbarkeit sicherzustellen, wird die eML standardmäßig an erster Stelle in der Dokumentenübersicht angezeigt. Diese Sortierung kann durch benutzerbezogene Filter- und Sortiereinstellungen angepasst werden.
Ist die eML leer, wird sie nicht angezeigt; in diesem Fall erfolgt keine gesonderte Hinweis- oder Fehlermeldung an den Anwender.
Widerspricht der Patient der Teilnahme am Medikationsprozess, steht die eML für Leistungserbringer nicht zur Einsicht zur Verfügung. Der Zugriff auf sonstige Dokumente in der ePA bleibt hiervon unberührt, sofern hierfür eine entsprechende Berechtigung des Patienten vorliegt.
Bei Widerspruch oder Nichtvorliegen einer Berechtigung, wird eine entsprechende Meldung angezeigt.