Verordnender Arzt
Beim eRezept wird im Abschnitt Verordnender Arzt die ausstellende / verschreibende Person als Pflichtfeld gefordert. Sofern am Schein ein behandelnder Arzt eingetragen wurde, wird dieser vorbelegt. Gibt es am Schein keinen Behandler muss die ausstellende Person ausgewählt werden. Es kann über die Eingabe des Nachnamens gesucht werden.
Sofern eine eindeutige LANR / KHANR an der Person vorhanden ist wird diese vorbelegt. Ansonsten kann die LANR / KHANR in der Liste ausgewählt werden. Eine manuelle Eingabe der LANR / KHANR ist nicht möglich.
Über das Kontrollkästchen Pseudo-LANR kann für das Rezept die Pseudo-LANR ausgewählt werden.
Die Auswahl kann über einen Rechtsklick Eintrag löschen entfernt werden.
Bei der Eingabe der ausstellenden Person kann gewählt werden, ob ein Arzt, Zahnarzt, eine Hebamme, Arzt in Weiterbildung oder ein Arzt als Vertreter das Rezept ausstellt. Dieser Arzttyp wird als Katalog von der KBV vorgebeben und bei der Anlage eines eRezeptes gefordert.
Wird Arzt, Zahnarzt oder Hebamme gewählt, wird die ausstellende Person in den Ausdruck des Rezeptes übernommen. Für den Arzt in Weiterbildung und den Vertreter ist die Eingabe einer verantwortlichen Person verpflichtend.