EREZEPT-userAusstellung eines eRezeptesDateneingabe eRezeptDrucken von Verordnungen
Drucken von Verordnungen
Über die Schaltfläche Drucken wird der Patientenausdruck gedruckt. Sind mehrere Verordnungen enthalten, werden bis zu drei Verordnungen auf einem Ausdruck zusammengefasst. In diesem Beispiel werden auf zwei Ausdrucke die fünf einzelnen Verordnungen verteilt. Es wird zweimal das Formular KV 16 – Ausdruck E-Rezept geöffnet und ausgedruckt werden.
In den einzelnen Formularen sieht man, welche Verordnungen auf dem Ausdruck sind.
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Über das Aufklappen der Schaltfläche Drucken kann eine Druckauswahl getroffen werden. Dies bedeutet, dass entschieden werden kann, welche Rezepte auf dem Patientenausdruck zusammengefasst werden. Klappen Sie die Schaltfläche Drucken auf und wählen Sie Druckauswahl.
Über die Schaltfläche können die Rezepte den Ausdrucken zugewiesen werden.
Im Feld offene Positionen wird angezeigt, wie viele freie Positionen für Verordnungen noch vorhanden sind z. B. Ausdruck 1 hat 1 offene Position, dies bedeutet, dass bereits zwei Verordnungen auf diesem Ausdruck vorhanden sind.
Im Beispiel gibt es drei Ausdrucke. Die erste Verordnung wird auf einen eigenen Ausdruck (3) gedruckt, die beiden nächsten Verordnungen kommen auf einen weiteren Ausdruck (1) und die letzten beiden Verordnungen kommen auf den letzten Ausdruck (2).
Die Zuordnung der Verordnungen zum Ausdruck erfolgt über die Auswahl im Feld Ausdruck im Bereich Ausdruck zur Einlösung Ihres E-Rezeptes.
Über die Schaltfläche Drucken werden die drei Ausdrucke erzeugt. Es öffnen sich die einzelnen Ausdrucke, die über die Schaltfläche Drucken ausgedruckt werden. Es kann zwischen einen Ausdruck A5 quer und A4 hoch gewählt werden. Wählt der Anwender eine Druckoption, wird diese bis zur nächsten Änderungen beibehalten.
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Über die Schaltfläche X schließen Sie das Formular KV 16 – Ausdruck E-Rezept. Sofern ein Ausdruck erfolgt ist, wird das Formular KV 16 – Ausdruck E-Rezept als Dokument in der Krankengeschichte gespeichert. Dort kann es jederzeit geöffnet und erneut ausgedruckt werden.
Ein Nachdruck der Verordnungen erfolgt ebenfalls über das Formular KV 16 – Ausdruck E-Rezept.