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Zuzahlungsbefreiung ab Entbindung zählen
Zuzahlungsbefreiung ab Entbindung zählen
Die Zuzahlungspflicht besteht erst ab dem 6. Tag nach der Entbindung. Berücksichtigt wird hierbei das Geburtsdatum eines dem Fall zugeordneten Neugeborenen.
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