GBDM_KU-userDefinieren Einstellungen Keine Abrechnung nach KFPV
Keine Abrechnung nach KFPV
Wird dieses Kennzeichen einem Kostenübernehmer zugewiesen, werden alle Fälle, bei denen dieser Kostenübernehmer als Hauptkostenübernehmer zugeordnet ist, nicht nach § 17b KHEntgG (DRG-Abrechnung) abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt über vollpauschale Pflegesätze bzw. APS+BPS. DRG-Leistungen können bei diesen Fällen nicht abgerechnet werden.
Ist in den Stammdaten der Kostenübernehmer eine Zentral-/Filialstruktur mit dem Kennzeichen Abrechnung über Zentrale hinterlegt, genügt es, der dem Kostenübernehmer zugeordneten Zentrale das Kennzeichen zuzuweisen.