Offenlegung des Restrisikos
Ohne IMRE Lizenzen ist die Meldung an das Implantateregister über alternative, nicht in ORBIS integrierte Verfahren (z. B. Webportal der Implantateregisterstelle „IRMA“), theoretisch möglich.
In diesem Fall können Daten zur Abrechnung aus dem Fremdsystem (z B. dem IRMA Portal) manuell nach ORBIS übertragen werden. Die für die Abrechnung benötigten Daten (IBE-Segment) werden anschließend in die Entlassanzeige übernommen und können somit über ORBIS abgerechnet werden.
Für die manuelle Übertragung der Daten nach ORBIS wird keine gesonderte Lizenz benötigt. Die Daten (Hashstring und Hashvalue) können manuell am Patienten im Formular IMRE Meldebestätigung hinterlegt werden.
Das Formular kann in der Systemadministration für die entsprechenden Rollen freigeschaltet werden: Systemadministration > Rollenübersicht > [Rollenakte] > Registerkarte Berechtigungen > Dokumente > Sonstige Dokumente > I > IM > IMRE Meldebestaetigung > rechte Maustaste > bearbeiten > speichern.
Hinweis: Eine QS-Prüfung und eine Prüfung zur Abrechnungsfähigkeit nach §301 SGBV sind dann in ORBIS nicht vorhanden.