Checkbox „nach Diagnosen prüfen“
Mit dieser Checkbox kann die Prüfung der Fälle die auf der Abrechnungsliste erscheinen sollen noch speziell auf das Prüfen auf Diagnosen erweitert werden.
Das Fehlen der Diagnosen ist für die Abrechnungserstellung für die PVS nicht zwingend vorgegeben. Es können also auch Fälle abgerechnet und an die PVS geschickt werden, bei denen keine Abrechnungsdiagnose vorliegt.