KONV-userElektronischer Datenaustausch Grundlegende KommunikationsbeziehungenNachrichtengenerierung im Prozess "Elektronischer Datenaustausch"
Nachrichtengenerierung im Prozess "Elektronischer Datenaustausch"
Die Nachrichtengenerierung für den §301 Abs. 3 SGB V, der PKV und der DGUV kann auf zwei Arten erfolgen:
1. Erstanzeigen sind an den Anzeigendruck gekoppelt. Bei dem Druck einer Anzeige für einen Patienten wird geprüft, ob die Anzeige auf Papier gedruckt oder über den Prozess „Elektronischer Datenaustausch" (KONV) übertragen werden muss.
Über spezielle ISYS-Einstellungen hat der Anwender die Möglichkeit Erstnachrichten für die Nachrichtentypen Aufnahmeanzeige (AUFN), Verlängerungsanzeige (VERL) und Entlassungsanzeige (ENTL) eventbasiert und somit automatisch erstellen zu lassen.
Siehe Kapitel „Rechte und Einstellungen“ > „Systemeinstellungen in der Systemadministration (ISYS)“
2. Änderungsnachrichten, Verlängerungsanzeigen sowie Storno-Anzeigen werden über die Eventgenerierung automatisch an den Prozess „Elektronischer Datenaustausch" (KONV) übermittelt. Dieser entscheidet dann automatisch, ob eine Nachricht an den Kostenübernehmer gesendet werden muss oder nicht.
Ob eine Anzeige auf Papier gedruckt oder über den Prozess "Elektronischer Datenaustausch" übertragen werden muss, ist sowohl abhängig vom Teilnahmekennzeichen §301 als auch von dem Startdatum §301 des jeweiligen Kostenübernehmers des Falles. (Nähere Informationen finden Sie unter "Globales Basisdatenmanagement / Kostenübernehmer")
Muss eine Anzeige übermittelt werden, so wird eine Nachricht generiert, die von dem Prozess „Elektronischer Datenaustausch" (KONV) weiterverarbeitet wird.
Die Nachrichtengenerierung ist in verschiedenen ORBIS Prozessen implementiert.
In dem Prozess „Aufnahme, Verlegung, Entlassung" und „Administrative Prüflisten" ist der normale Anzeigendruck mit der Nachrichtengenerierung gekoppelt.
In dem Druckdialog wird weiterhin ein Patient ausgewählt und die Druckfunktion aufgerufen. Diese entscheidet dann ob ein Anzeigendruck und/ oder die Nachrichtengenerierung durchgeführt werden soll.
Über spezielle ISYS-Einstellungen hat der Anwender die Möglichkeit Erstnachrichten für die Nachrichtentypen Aufnahmeanzeige (AUFN), Verlängerungsanzeige (VERL) und Entlassungsanzeige (ENTL) eventbasiert und somit automatisch erstellen zu lassen.
Siehe Kapitel „Rechte und Einstellungen“ > „Systemeinstellungen in der Systemadministration (ISYS)“.
Durch die Vervollständigung der Daten in den administrativen und medizinischen Prozessen in ORBIS werden Events ausgelöst. Durch die Abarbeitung dieser Events wird die Vollständigkeit der Daten überprüft. Sollten alle §301-relvanten Daten vorhanden sein, werden die Nachrichten automatisch im Konverter mit dem Status „vorgemerkt“ angelegt.
Ist bereits eine externe Aufnahme- oder Entlassanzeige gedruckt, wird beim Nachdrucken keine neue Nachricht mehr an den Prozess „Elektronischer Datenaustausch" (KONV) gesendet.
Muss eine Anzeige nochmals zum Kostenübernehmer geschickt werden, muss das im Prozess „Elektronischer Datenaustausch" (KONV) über Nachricht freischalten oder Neu senden geschehen.
Werden in den Prozessen Daten (Aufnahme- und Entlassdaten) geändert, wird automatisch eine Änderungsnachricht erzeugt.
Bei einer Fallstornierung wird eine Stornonachricht erzeugt.
In dem Prozess „Rechnungserstellung" für den stationären Bereich (EOFM) ist der Rechnungsdruck auch um diese Funktionalität erweitert, so dass bei Rechnungsdruck automatisch eine §301- Nachricht erzeugt wird.
Für den ambulanten Bereich (AAPM) wurde ebenfalls der Rechnungsdruck um die Funktionalität erweitert, so dass bei dem Rechnungsdruck für die Abrechnungsart „ambulantes Operieren" und "Behandlung nach §116b" eine §301 Abs. 3 SGB V Nachricht erzeugt wird.
Die Nachrichtengenerierung für den §302 Abs. 2 SGB V sieht wie folgt aus:
Für den ambulanten Bereich bzgl. der Abrechnungsarten „physikalische Therapie" (Heilmittelabrechnung), „sozial Pädiatrie", "Psychiatrie", „Hilfsmittel", spezialisierte ambulante Palliativversorgung „SAPV“ und "Ambulante Reha" wurde der Rechnungsdruck um die Funktionalität der Nachrichtengenerierung erweitert.
Die Vereinbarung zum §302 Abs. 2 SGB V schreibt vor, dass in einer Datei jeweils nur Nachrichten mit der gleicher Rechnungsart übermittelt werden dürfen. Um dies sicherzustellen, erfolgt die Dateierstellung pro Absender-IK und Empfänger. Das bedeutet, dass z.B. für eine Datenannahmestelle je eine Datei pro Einrichtung erstellt wird, auch dann, wenn der Versand der Daten nur über die IK einer Einrichtung erfolgt (logischer und physikalischer Absender sind identisch).
Bei der Erstellung von §302-Nachrichten wird die Rechnungsart in Abhängigkeit der Kombination des Institutionskennzeichens des Leistungserbringers und der Abrechnungsstelle vergeben.
Rechnungsart 1 wird vergeben, wenn die IK des Leistungserbringers aus FKT der IK des Absenders aus FKT und UNB entspricht.
Rechnungsart 2 wird vergeben, wenn die IK des Leistungserbringers aus FKT nicht der IK des Absenders aus FKT und UNB entspricht.
In Abhängigkeit der Rechnungsart wird bei der Erstellung der Datei in der neunten Stelle des Dateinamens „S" für Selbstabrechner bei Rechnungsart 1, „A" für Abrechnungsstelle bei Rechnungsart 2 vergeben.
Hinweis: Der Prozess "Elektronischer Datenaustausch" arbeitet pro Datenbank.
Sollten sich mehrere Einrichtungen auf einer Datenbank befinden, werden die Daten nach §301 Abs. 3 SGB V, der PKV und der DGUV unter einer führenden IK-Nummer aller Einrichtungen zusammengefasst.
Die Daten nach §302 Abs. 2 SGB V werden nach Einrichtungen getrennt übertragen.