KONV-userElektronischer Datenaustausch Grundlegende KommunikationsbeziehungenMögliche Nachrichten und ihr Zustande kommen
Mögliche Nachrichten und ihr Zustande kommen
Aufnahmesatz
Erstanzeige
Nach der Erfassung der Pflichtfelder bei der Aufnahme muss der Druck der (Erst-) Aufnahmeanzeige manuell durch den Anwender ausgelöst werden oder die Aufnahmeanzeige wird über Events automatisch ausgelöst (siehe Kapitel „Rechte und Einstellungen“ > „Systemeinstellungen in der Systemadministration (ISYS)“).
- Ein neuer Fall wird stationär bzw. teilstationär aufgenommen
- Ein neuer Fall wird vorstationär aufgenommen mit Aufnahmegrund 02 „KH-Behandlung, vollstationär nach vorstationärer Behandlung". Erst bei Übernahme als stationärer Fall wird eine Aufnahmeanzeige erstellt
- Ein neuer Fall wird vorstationär aufgenommen mit Aufnahmegrund 04 „KH-Behandlung, vorstationär ohne anschl. Vollstationäre Behandlung".
- Fallstatuskorrektur von ambulant nach stationär, teilstationär oder vorstationär.
Änderungsmeldung
Voraussetzung für die Erstellung einer Änderungsmeldung ist das Vorhandensein einer versandten, nicht stornierten Aufnahmeanzeige für den Kostenübernehmer.
Nach der Erstellung der Entlassung bzw. der Schlussrechnung ist die Änderungsmeldung nur nach vorheriger Stornierung der Entlassung bzw. der Rechnung möglich.
- Fallstatuskorrektur von stationär nach vorstationär.
- Fallstatuskorrektur von vorstationär nach stationär.
- Änderung des Fallkostenträgers.
- Änderung von Falldaten (Aufnahme-Tag, -Uhrzeit, -Grund, -Art)
- bei dem DTA mit der PKV Änderung von Falldaten (Aufnahme-Tag, -Grund, Kz.Wahlleistung Unterkunft, Kz.Begleitperson)
- Änderung des Fachabteilungsschlüssels der aufnehmenden Fachabteilung.
- Der einweisende Arzt oder das einweisende Krankenhaus werden geändert.
- Änderung der Aufnahmehaupt- und evtl. der Aufnahmeneben-Diagnose.
Bei folgenden Änderungen macht eine Änderungsmeldung nur Sinn, wenn noch keine Kostenübernahme eingegangen ist:
- Änderung des voraussichtlichen Behandlungsdatums.
- Änderung von Personendaten ( Krankenversichertennummer, Versichertenstatus, Versichertenart, DMP-Kennzeichen, Kennzeichen besonderer Personenkreis, Name, Vorname, Geburtsdatum).
Änderungsnachrichten, die sich ausschließlich auf Personendaten beziehen, werden intern storniert, wenn bereits eine gültige Schlussrechnung mit dem Status "vollständig" oder "erstellt" vorliegt.
Stornoanzeige
Voraussetzung für die Erstellung einer Stornoanzeige ist das Vorhandensein einer versandten, nicht stornierten Aufnahmeanzeige für den Kostenübernehmer.
- Der Fall wird storniert.
- Der Kostenübernehmer des Falles wird storniert.
- Der Fallstatus wird korrigiert von stationär nach ambulant.
- Der zweite Fall eines zusammengeführten Falles (Wiederkehrer) wird durch die Zusammenführung storniert.
Verlängerungsanzeige
Erstanzeige
Eine Verlängerungsanzeige muss übertragen werden, wenn der Kostenübernehmer nach Erhalt der Aufnahmeanzeige nur eine befristete Kostenübernahme verschickt.
Liegt der Entlassungszeitpunkt des Falles außerhalb der Zusage des Kostenübernehmers, wird eine Verlängerungsanzeige nötig, um eine weitergehende Kostenübernahme zu erhalten.
- Der Fall wird später entlassen, als mit der Aufnahmeanzeige in dem Feld voraussichtliches Behandlungsdatum ursprünglich gemeldet wurde und/oder die Befristung der Kostenübernahme ist nicht ausreichend.
Änderungsmeldung
Eine Änderungsmeldung gibt es bei der Verlängerung nicht, sie werden über weitere Erstanzeigen übertragen.
Stornoanzeige
Stornomeldungen zu Verlängerungen sind in dem Verfahren nicht vorgesehen.
Medizinische Begründung
Erstanzeige
Eine med. Begründung muss übertragen werden, wenn der Kostenübernehmer diese mit der Anforderung med. Begründung anfordert.
Eine med. Begründung kann übertragen werden, wenn das Krankenhaus eine Verlängerung des Aufenthaltes eines Falles begründen will.
Änderungsmeldung
Eine Änderungsmeldung gibt es bei der med. Begründung nicht, sie werden über weitere Erstanzeigen übertragen.
Stornoanzeige
Stornomeldungen zur med. Begründung sind in dem Verfahren nicht vorgesehen.
Entlassungsanzeige
Erstanzeige
Nach Abschluss der stationären Behandlung wird eine Entlassungsanzeige an die Krankenkasse verschickt, um das Ende der Behandlung anzuzeigen.
Durch die Erfassung der relevanten Daten und abschließende Speicherung der Entlassung wird das Ereignis ausgelöst.
Voraussetzung für die Erstellung einer Entlassanzeige ist das Vorhandensein einer versandten, nicht stornierten Aufnahmeanzeige für diesen Kostenübernehmer beim vorliegenden Fall. Eine Kostenübernahme muss nicht zwingend vorliegen, um eine Entlassanzeige erstellen zu können.
Änderungsmeldung
Voraussetzung für die Erstellung einer Korrekturanzeige zur Entlassanzeige ist das Vorhandensein einer versandten, nicht stornierten Entlassanzeige für den Kostenübernehmer. Nach Erstellung der Schlussrechnung ist die Änderungsmeldung nur nach vorheriger Stornierung der Rechnung möglich.
- Änderung der Entlassung (Tag, Uhrzeit, Grund und ggf. weitere Angaben)
- Änderung der Fachabteilung
- Änderung der Entlassdiagnose (Fachabteilungshaupt- und -nebenentlassdiagnose, Haupt- und Nebenentlassdiagnose)
- Änderung des Operationstags und/oder OPS301 (Haupt-OPS, Neben-OPS)
- Änderung des Tages der Geburt
- Bei Änderung der Personendaten, Name und Anschrift wird keine Änderungsmeldung der Entlassanzeige erstellt.
Stornoanzeige
Voraussetzung für die Erstellung einer Stornoanzeige zur Entlassanzeige ist das Vorhandensein einer versandten, nicht stornierten Entlassanzeige für den Kostenübernehmer. Nach Erstellung der Schlussrechnung ist die Stornoanzeige nur nach vorheriger Stornierung der Rechnung möglich.
- Entlassung wird wieder aufgehoben, sie wurde fälschlicherweise erstellt.
- Entlassung wird wieder aufgehoben, Fall ist ein Rückverleger.
- Entlassung wird wieder aufgehoben, Fall ist ein Wiederkehrer.
Rechnungsatz / Rechnungssatz Ambulante Operation
Erstanzeige
Über den Druck einer erstellten Rechnung wird manuell vom Anwender die Erstanzeige zur Übertragung ausgelöst.
Falls eine Rechnung oder eine Datenfeld in ihr geändert werden soll, muss die Rechnung storniert werden, hierdurch wird automatisch eine Stornoanzeige erzeugt. Die neue, korrigierte Rechnung wird dann nach dem Druck übertragen.
Änderungsmeldung
Änderungen zu Rechnungen sind in dem Verfahren nicht vorgesehen. Hier muss mit einem Rechnungsstorno und einer neuen Rechnung gearbeitet werden.
Stornoanzeigen
Durch die Korrektur einer Rechnung oder durch das Erstellen einer Gutschrift wird eine Stornonachricht erzeugt.
Zuzahlungsgutschrift
Erstanzeige
Über den Druck einer erstellten Zuzahlungsgutschrift wird manuell vom Anwender die Erstanzeige zur Übertragung ausgelöst.
Falls eine Zuzahlungsgutschrift geändert werden soll, muss sie storniert werden, hierdurch wird automatisch eine Rückforderung der Zuzahlungsgutschrift erzeugt. Die neue, korrigierte Zuzahlungsgutschrift wird dann nach dem Druck übertragen.
Änderungsmeldung
Änderungen zu Zuzahlungsgutschriften sind in dem Verfahren nicht vorgesehen. Hier muss mit einem Rückforderung und einer neuen Zuzahlungsgutschrift gearbeitet werden.
Stornoanzeigen
Stornonachrichten sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen.