Versi
In dem Aktenreiter Versionen können für die verschiedenen Verfahrensarten für den Datenaustausches nach §301 Abs. 3 SGB V, der PKV, der DGUV und §302 Abs. 2 SGB V die Nachrichtenversionen verwaltet werden.
Für den Datenaustausch nach §301 Abs. 3 SGB V wurde ein stichtaggenauer Wechsel der Nachrichtenversion vereinbart. Das heißt, dass in Abhängigkeit des Aufnahmedatums des betreffenden Falles die Nachrichtenversion vergeben wird.
Eine Ausnahme bildet hier der Nachrichtensatz AMBO (Rechnungssatz ambulante Operation). Hier wird als Datum für die Versionsbestimmung das früheste Leistungsdatum des ersten auf der Rechnung abgerechneten Scheins benutzt.
Die PKV und die DGUV haben zugesagt sich jeweils den Fortschreibungen des §301 Abs. 3 SGB V anzuschließen.
Für den Datenaustausch nach §302 Abs. 2 SGB V wird die Version nicht fallbezogen ermittelt (etwa nach Verordnungsdatum) sondern über das Systemdatum.
Überschrieben werden kann diese grundsätzliche Versionseinstellung pro Datenannahmestelle im Dialog „Datenannahmestellen", wenn dort die Checkbox „DAV-spezifische Nachrichtenversion verwenden" aktiviert wird. Ist die Checkbox aktiviert, wird für die Nachrichtenübermittlung ausschließlich die Version verwendet, die bei der Datenannahmestelle hinterlegt ist, unabhängig davon, ob der Stichtag zum Wechsel auf eine neuere Version überschritten ist oder nicht. Diese Möglichkeit besteht, um eine Nachrichtenübertragung auch dann zu ermöglichen, wenn eine Datenannahmestelle bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht in der Lage sein sollte, Nachrichten einer neueren Version zu verarbeiten. Diese Option darf auch nur in diesen Ausnahmefall aktiviert werden!
Unter Verfahren/Nachrichtenart wählen Sie entsprechende Verfahren §301, PKV, UV oder §302 aus.
In der darunter dargestellten Tabelle stehen die verschiedenen Nachrichtenversionen mit dem jeweils entsprechendem Startdatum der Fortschreibung.
Die Nachrichtenversionen werden mit jeder Fortschreibung um 1 erhöht.
Diese Tabelle wird von DH Healthcare GmbH mit jeder neuen Fortschreibung aktualisiert.
Die Einstellungen sollten Sie ohne Rücksprache mit DH Healthcare GmbH nicht löschen oder abändern. Das Gültigkeitsdatum sollte dann gelöscht oder geändert werden, wenn die offizielle Einführung einer Nachrichtenversion verschoben wird, bzw. die Einführung der Version annulliert wird. Das Löschen bzw. bearbeiten dieser Einträge ist auch nur solange möglich bis die erste Nachricht in der entsprechenden Version übertragen wurde.