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Begleitzettel
Für den §302 Abs. 2 SGB V gibt es noch zwei weitere Funktionen.
Mit dem Button Begleitzettel kann der Begleitzettel für Urbelege erstellt und gedruckt werden. Die Begleitzettel für Urbelege sind verpflichtend und müssen gesondert an die Kassen per Papier versendet werden. Hierzu müssen Sie in die Info eines SLGA-Satzes wechseln. Der SLGA-Satz ist der Kopfsatz der ambulanten Abrechnung nach §302 Abs. 2 SGB V. Sowohl für SLGA-Nachrichten mit dem Status vollständig oder erstellt ist der Button nicht aktiv.
Die Empfängeradresse des Begleitzettels für Urbelege kann in den Stammdaten zu dem Kostenübernehmer (Adressart: „Begleitzettel für §302“) eingestellt werden.
(Nähere Informationen finden Sie unter "Globales Basisdatenmanagement / Kostenübernehmer".)
Der Report des Begleitzettels kann individuell angepasst werden. (siehe Optionen §302)