Entgeltarten
Über den Menüpunkt Kataloge > externe Leistungen können für das Tarifwerk Stationärer Krankenhaustarif an jeder Leistung Entgeltarten hinterlegt werden.
Feststehende Leistungen (DRGs, PEPP-DRGs, Zu und Abschläge an DRGs) werden automatisch mittels der DRG verwendet und verarbeitet. Eine manuelle Pflege dieser Leistungen ist nicht notwendig.
Diese Pflege der Entgeltarten gilt natürlich auch für ambulante Leistungen.
Die Entgeltarten der Leistungen des Tarifwerks „EBM 2009“ werden automatisch mittels der EBM-Ziffer verwendet und verarbeitet. Eine manuelle Pflege dieser Leistungen ist nicht notwendig.
Für alle anderen ambulanten Tarifwerke müssen die Entgeltarten an jeder Leistung manuell gepflegt werden. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme:
Werden EBM-Ziffern des Tarifwerks „EBM 2009“ in andere Tarifwerke angelegt, ist darauf zu achten, dass die Leistung identisch zu der Leistung im Tarifwerk „EBM 2009“ angelegt wird; dann wird automatisch die gültige Entgeltart verwendet und verarbeitet.
Achtung: Sie können an bestimmten Stellen der Entgeltart mit dem Austauschzeichen „?“ arbeiten. Dieses Zeichen wird dann wie folgt indivduell ausgetauscht:
Folgende Stellen können mit einem „?“ versehen sein:
1.Stelle (Abrechnungsart)
4.-7. Stelle (Fachabteilung)
Die möglichen Abrechnungsarten (1.Stelle)
0 - Ambulantes Operieren nach §115b SGB V
- Ambulante Behandlung nach §116b SGB V
1 -
2 - Hochschulambulanzen nach § 117 SGB V Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz SGB V
3 - Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGB V
4 - Sozialpädiatrische Zentren nach § 119 SGB V
5 - Integrierte Versorgung nach § 140a SGB V
6 - Kinderspezialambulanzen nach § 120 Abs. 1a SGB V
7 - Ambulanzen an Ausbildungsstatten nach § 6 PsychThG - § 117 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz SGB V