KONV-userBesondere HinweiseRECH – Rechnung unter Vorbehalt
RECH – Rechnung unter Vorbehalt
Um zu vermeiden, dass eine Nachforderung (Nachtragsrechnung) des Krankenhauses
von der Krankenkasse abgewiesen wird, muss die Ursprungsrechnung unter Vorbehalt
gestellt werden. Solange es zu diesem Zweck keine Schlüsselfortschreibung gibt, kann
der Vorbehalt (einzugeben in EOFM und AAPM) im Feld „Referenznummer des Krankenhauses“
des REC-Segmentes übermittelt werden.