Automatische Verlängerungsanzeige (VERL) beim Erstellen von
Abrechnungsfällen
Mit der Erstellung des Abrechnungsfalles wird schon immer standardmäßig ein Datenaustausch-Fallstorno für alle nachfolgenden Behandlungsfälle initiiert. Damit verlieren die für diese Fälle übermittelten §301 Kostenübernahmen automatisch ihre Gültigkeit. Zum Abrechnungsfall werden nur die Kostenzusagen des ersten Behandlungsfalles übernommen. Ist diese begrenzt und nicht ausreichend für den Aufenthalt des zusammengeführten Falles, ist laut Durchführungshinweisen des Datenaustausches nach §301 Abs.3 SGB V dem Kostenübernehmer eine Verlängerungsanzeige zu übermitteln.
Die Nachricht für die Verlängerungsanzeige wird bei unzureichender Kostensicherung für den Abrechnungsfall nach dessen Neuanlage automatisch generiert.