KONV-userBesondere HinweisePKV - Aufnahmeänderungsmeldung
PKV - Aufnahmeänderungsmeldung
Werden im Versicherungsdialog die Angaben zu „Wahlleistung Unterkunft“ oder „Begleitperson“ geändert, so muss dies mit einer Aufnahmeänderungsnachricht kommuniziert werden. Rechnungen und die Entlassung müssen dazu, falls schon vorhanden, storniert sein.
Änderungsnachrichten der Aufnahme bezogen auf die Aufnahmediagnose werden für den Datenaustausch mit der PKV nur noch dann ausgeführt, wenn die ursprüngliche Aufnahmediagnose korrigiert wurde. Eine ergänzende Lokalisation oder weitere Aufnahmenebendiagnosen, die nach der übermittelten Aufnahme erfasst werden, bewirken keine Änderungsnachricht.