KONV-userBesondere HinweisePKV – Bankverbindung
PKV – Bankverbindung
Die Bankverbindung des Krankenhauses muss im PKV-Rechnungssatz mit dem neuen Segment „BNK“ anhand des Datenelements „Internationale Bankkontonummer (IBAN)“ angegeben werden. Es enthält die Internationale Bankkontonummer mit folgenden Informationen:
BNK Segment Bankverbindung M an3 ‚BNK‘
Internationale Bankkontonummer (IBAN) M an22 IBAN des Krankenhauskontos
Internationale Bankleitzahl (BIC) K an..11 BIC des Krankenhauskontos
Die Bankverbindung wird aus den Bankverbindungseinträgen der Einrichtung ermittelt. Sollten auf Grund der Gültigkeitsangaben der Bankverbindung keine eindeutige Bankverbindung ermitteln werden können, wird die Bankverbindung genutzt die mit dem Kennzeichen „Fibu-Standard“ gekennzeichnet ist.