KONV-userBesondere HinweiseDGUV - Übermittlung weiterer rechnungsbegründender Unterlagen in Papierform (Entlassungsbrief, Operationsbericht)
DGUV - Übermittlung weiterer rechnungsbegründender Unterlagen in Papierform (Entlassungsbrief, Operationsbericht)
Die Rahmenvereinbarung sieht in § 9 Abs. 1 die Übermittlung des Entlassungsbriefes sowie des Operationsberichtes als zusätzliche rechnungsbegründende Unterlagen vor. Die elektronische Übermittlung dieser Unterlagen ist derzeit nicht möglich. Eine Übermittlung erfolgt daher in Papierform an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Übermittlung von Entlassungsbrief und Operationsbericht erfolgt in der Regel nach dem Versand der elektronischen Aufnahmeanzeige. Stellt sich die Nicht-Zuständigkeit des ursprünglich angenommenen UV-Trägers heraus, wird eine zusätzliche Übermittlung dieser Unterlagen an den zuständigen UV-Träger empfohlen, da die Fälligkeit der Rechnung mit dem Vorliegen aller rechnungsbegründenden Informationen beim zuständigen UV-Träger entsteht. Zwar werden sämtliche den Fall betreffenden Informationen im Rahmen der Fallabgabe weitergegeben, Verzögerungen beim Fälligkeitsbeginn der Rechnung durch zusätzliche interne Bearbeitungs- und Postlaufzeiten sind jedoch nicht ausgeschlossen. Sollten die Papierunterlagen durch eine Weiterleitung zwischen den UV-Trägern schon beim zuständigen UV-Träger vorliegen, so kann dieser das Krankenhaus in Form einer Eingangsbestätigung hiervon unterrichten.