KONV-userBesondere HinweiseAMBO - Abrechnung ambulante Operation (§115b) ohne durchgeführte Operation
AMBO - Abrechnung ambulante Operation (§115b) ohne durchgeführte Operation
Wurden vor einer geplanten und dann nicht durchgeführten ambulanten Operation, abzurechnende Leistungen erbracht, so besteht über den DRGWP die Möglichkeit hierzu eine Pseudo-OPS „9999“ zu erfassen, die dann im AMBO-Datensatz an die Krankenkasse übermittelt wird.