AMBO - §116b - Leistungsbereich
Bei der Abrechnung nach §116b ist die Angabe eines Leistungsbereiches verpflichtend von den Krankenhäusern anzugeben. Sie können diese Angabe bereits bei der Aufnahme oder spätestens im DRGWP erfassen.
Spätestens im Konverter wird die AMBO-Nachricht fehlerhaft erstellt, wenn kein Leistungsbereich angegeben wurde.