AMBO - EBM-Positionen um 50% gekürzt abzurechnen
„…. Bei den EBM-Positionen, die keine Punktzahl, sondern einen festen
Eurobetrag ausweisen (32354, 32356, 32357, 32575, 32576, 32614, 32618, 32660
und 32781), ist der Eurobetrag im Feld Entgeltbetrag als um 50% gekürzter Wert (mit
zwei Nachkommastellen) anzugeben…“.
Eine Preisreduktion um 50% ist durch Einsatz von Korrekturfaktoren möglich.
Die Zuweisung des Korrekturfaktors erfolgt in der Leistungserfassung. Der Preis der Leistung wird um den Wert des Korrekturfaktors gemindert.
Hinweis:
Die Anlage des Korrekturfaktors erfolgt in den Stammdaten Bereich ADM Global – Übersicht ADM Alle Kataloge - Korrekturfaktoren.
Die Zuweisung des Korrekturfaktors kann durch Einsatz von RWAM (Regelwerk Abrechnungsmanagement) unterstützt werden. Dazu ist eine Regelbedingung „Abrechnungsart“ bereitgestellt.
Zur Aktivierung des Automatismus sind folgende Konfigurationen notwendig:
• Legen Sie dazu eine Leistungsgruppe mit den EBM-Leistungen an, die von der Reduktion betroffen sind.
• Jeder Leistungsgruppe können mehrere Leistungen jedoch genau eines Tarifwerks zugewiesen werden. Wird sowohl das Tarifwerk EBM als auch PSYCH usw. eingesetzt, kommen mehrere Leistungsgruppen zum Einsatz.
• Jeder Leistungsgruppe wird die Regel „ambulante Abrechnungsart“ zugewiesen.
• Innerhalb der Regelbedingung werden die Abrechnungsarten angegeben, die EBM-Leistungen abrechnen und eine Übertragung nach §301 auslösen.
• Wählen Sie zur Regelbedingung die Regelaktion „Anzahl des Korrekturfaktors anpassen“ aus. Dort wird der entsprechende Korrekturfaktor ausgewiesen.
Ergebnis:
Die Erfassung einer Leistung löst die Zuweisung eines Korrekturfaktors aus.
Bitte beachten Sie, dass bspw. zu Fällen der Psychiatrischen Institutsambulanz das Tarifwerk PSYCH eingesetzt wird und die abrechnungsfähigen EBM-Leistungen dort ebenfalls existieren. Wird mit einer automatischen Korrekturfaktorerzeugung gearbeitet, so sind die Regeln auch den EBM-Leistungen des PSYCH-Tarifwerks zuzuweisen.