AMBO - Abrechnungsbegründung für EBM-Leistungen
Für bestimmte EBM-Leistungen, für die der EBM dies fordert, oder vertraglich vereinbarte Konstellationen, wurde eine „Abrechnungsbegründung“ für den Datenaustausch nach
§ 301 SGB V eingeführt. Dies gilt für alle Abrechnungsarten, die mit EBM-Leistungen arbeiten.
Die Begründung kann in der Leistungserfassung im Fach Abrechnung erfasst werden:
Unter der Rubrik „Begründung“ kann der Begründungstext erfasst werden. Nur Begründungstexte mit dem Begründungstyp „freier Begründungstext“ werden dabei berücksichtigt. Alle anderen Begründungstexte bleiben unberücksichtigt. Der abgespeicherte Text wird als Abrechnungsbegründung im ENA-Segment übertragen.