AMBO - §116b ASV – Überweisung „innerhalb der ASV“ vs. „in die ASV“
Hier muss man unterscheiden in der §301-Fortschreibung zwischen
- Überweisung in die ASV
- Überweisung innerhalb der ASV
Bei der Überweisung in die ASV handelt es sich um eine „normale“ Überweisung eines niedergelassenen Arztes oder eines Krankenhauses.
Bei der Überweisung innerhalb der ASV handelt es sich um eine Überweisung eines ASV-Teammitgliedes an ein anderes Teammitgliedes. Hier gelten andere Regeln.
Scheinanlage:
Mit der Aktivierung der Checkbox „Überweisung innerhalb der ASV“ im Schein wird festgehalten, dass es sich um eine Überweisung innerhalb eines ASV-Teams handelt. Der Anwender kann das auf dem Überweisungsschein ersehen. Ist diese Checkbox gesetzt entfallen die folgenden Prüfungen im Schein, die sonst verpflichtend anzugeben sind:
- Arztnummer des überweisenden Arztes
- Betriebsstättennummer des überweisenden Arztes
- Ausstellungsdatum (Datum der Überweisung)
Alle drei Angaben müssen nicht übermittelt werden, wenn es sich um eine Überweisung innerhalb der ASV handelt.
Diagnoseerfassung (DRGWP):
Für den Datenaustausch wird für Überweisungsdiagnosen innerhalb der ASV zusätzlich die Teammitgliedsidentifikationsnummer des Arztes benötigt, der die Überweisungsdiagnose gestellt hat.
Im DRGWP Ist diese Checkbox dafür verantwortlich:
Checkbox „ASV“ (Überweisung innerhalb ASV)
Wird ein Fall innerhalb des ASV-Teams verlegt müssen die „Überweisungsdiagnosen“ des überweisenden ASV-Arztes gekennzeichnet werden.
Wird diese Checkbox bei der Diagnoseerfassung an einer Diagnose gesetzt erscheint zusätzlich die Eingabeaufforderung des überweisenden Arztes. Zur Auswahl werden die Teammitglieder aus dem am Schein hinterlegten Team angelistet.
Wurde einer dieser Teammitglieder im ASV-Ärzte-Team-Stamm als Standard-Arzt gekennzeichnet wird dieser vorbelegt.