KONV-userBesondere Hinweise§302 - Abrechnung „Rehasport“ und „Funktionstraining“
§302 - Abrechnung „Rehasport“ und „Funktionstraining“
Die Fälle aller drei Abrechnungen (Ambulante REHA, Rehasport und Funktionstraining) müssen über die ORBIS-Abrechnungsart „Ambulante REHA“ abgerechnet werden.
Jede dieser drei Abrechnungen muss einem eigenen Rechnungssteller zugeordnet sein. Dies bedeutet, dass es einen Rechnungssteller für die ambulante REHA, einen für den Rehasport und einen für das Funktionstraining geben muss. Allen Rechnungsstellern wird die Abrechnungsart „Ambulante REHA“ zugeordnet.
Stammdatenpflege zur Unterscheidung der Abrechnungen
Bei Verwendung der Abrechnungsart „Ambulante REHA“ wird zukünftig berücksichtigt, ob beim Rechnungssteller unter ADM Global – ADM Einrichtungsübersicht – ADM Organisationsstruktur - Verknüpfungen eines der folgenden Kennzeichen hinterlegt ist.
Sammelgruppenschlüssel „L“ = Ambulante REHA
Sammelgruppenschlüssel „H“ = Rehasport
Sammelgruppenschlüssel „I“ = Funktionstraining
Wird keine Angabe gefunden, wird wie bisher der Sammelgruppenschlüssel „L“ übertragen. Andernfalls wird der erste gefundene Sammelgruppenschlüssel verwendet (die Angabe muss also pro Abrechnungssteller eindeutig sein).
Ordnen Sie den Rechnungstellern das entsprechende Kennzeichen zu!