Anlage mehrerer Vorgänge mit §275 Rechnungszuordnung
Ab der Version 08043101 können nun mehrere Prüfvorgänge mit Rechnungszuweisung und §301 Kommunikation zu einem Fall angelegt werden.
Dies geht immer dann, wenn ein aktiver Vorgang beendet wird. Ein Vorgang wir abgeschlossen, wenn in der Fristendokumentation der Schritt Abschluss des Prüfverfahrens eingetragen ist.
Ist dieses Feld belegt und ein neuer Vorgang wird angelegt, erfolgt die weitere Nachrichtenkommunikation nach §301 in dem neuen Vorgang. Im ersten Vorgang wird dann die Rechnungszuordnung unterdrückt. Eine weitere Kommunikation mit Nachrichten nach §301 im abgeschlossenen Vorgang ist dann nichtweiter möglich.
Dieser Schritt kann, wenn noch kein neuer Vorgang angelegt wurde, wieder gelöscht werden. Dann ist auch die Nachrichtenkommunikation nach §301 und die Rechnungszuordnung zu diesem Vorgang wieder möglich.