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INKA-Nachrichten
Innerhalb der Fristendokumentation lassen sich INKA-Nachrichten erstellen und mit der Speicherung werden diese dann über den KONV ausgelesen und per Datenaustausch §301 an die Krankenkassen übermittelt.
Welche Verfahrensschritte eine INKA-Nachricht auslösen, entnehmen Sie bitte dem Kapitel 2.6.2.6 Mögliche Ausprägung des Feldes Information der INKA- und KAIN-Nachrichten.
Über die Aktivierung des Kontrollkästchens Aufforderung zum Falldialog mit dem Tooltip INKA Nachricht anlegen wird dem Benutzer das Systemdatum in die Fristendokumentation vorbelegt. Dieses Datum ist auch nicht änderbar, da es sich dabei um das Übermittlungsdatum der §301 Nachricht handelt.
Zusätzlich kann zu jeder INKA-Meldung ein Zusatztext erfasst werden, der innerhalb des PVT-Segments an die Krankenkasse übermittelt wird. Hierfür steht das Kontrollkästchen §301 INKA Zusatztext zur Verfügung. Der §301 INKA Zusatztext wird auf Grund der Übersichtlichkeit immer ausgeblendet, kann aber über die Aktivierung des Kontrollkästchens jederzeit eingeblendet werden. Der Text darf eine maximal Länge von 25 x 256 Zeichen haben.
Wird die Fristendokumentation mit einer INKA-Nachricht abgespeichert, kann dieser Verfahrensschritt nur noch durch einen Benutzer mit dem Recht Fristendoku-INKA-Nachrichten stornieren korrigiert werden (Siehe hierzu auch Kapitel 2.9.4 Berechtigungen Allgemein (MDKM Light) und 2.10 Allgemeine weitere Informationen zum Verfahren). Dafür muss das Kontrollkästchen Aufforderung zum Falldialog deaktiviert werden und die Hinweismeldung mit Ja akzeptiert werden.
Hinweis:
Laut Durchführungshinweisen des §301 ist eine Stornierung von INKA-Nachrichten nur für technische Probleme vorgesehen.