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Schlüssel
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Beschreibung
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PF000
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primäre Fehlbelegung
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SF000
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sekundäre Fehlbelegung
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KP000
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Kodierprüfung
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FV000
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Fragen zur Voraussetzung bestimmter Maßnahmen
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KL000
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Freitext bei Nennung anderer/weiterer Prüfgegenstände
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FDK01
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Aufforderung zum Falldialog
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FDK02
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Annahme der Aufforderung zum Falldialog
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FDK03
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Ablehnung eines Falldialoges
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FDK11
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Aufforderung zur Verlängerung des Falldialogs
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FDK12
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Annahme der Aufforderung zur Verlängerung des Falldialogs
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FDK13
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Ablehnung der Verlängerung des Falldialoges
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BEF00
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Beendigung des Prüfverfahrens aufgrund Einigung im Falldialog ohne Datenkorrektur (§ 5 Abs. 6 PrüfvV)
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BEK11
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Im Vorverfahren wurde kein Falldialog durchgeführt und infolge der maximal zulässigen Prüfquote erfolgt keine Prüfanzeige durch den MD
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MDK10
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Keine oder nicht vollständige Unterlagen an MDK mit Folge der Aufrechnung
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MDK01
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Leistungsrechtliche Entscheidung hat keine Beanstandung der Abrechnung als Ergebnis
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MDK02
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Leistungsrechtliche Entscheidung hat Beanstandung der Abrechnung als Ergebnis
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MDK03
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Leistungsrechtliche Entscheidung hat aufgrund Datensatzkorrektur (§7 Abs. 5 PrüfvV) im MDK-Verfahren keine Beanstandung der Abrechnung als Ergebnis
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MDK04
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Festlegung des Aufschlages gemäß § 275c Abs. 3 SGB V durch die Krankenkasse
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MDK06
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Reaktion zu evtl. Einwänden des Krankenhauses
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MDK07
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Mitteilung über eine unveränderte Aufschlagshöhe
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MDK08
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Mitteilung über eine veränderte Aufschlagshöhe
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MDK09
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Mitteilung des Aufschlages mit Grundlage der Berechnung (KAIN)
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MDK11
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Rücknahme des Aufschlages, keine weitere Geltendmachung
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MDK14
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Endgültige Anpassung eines bereits geltend gemachten Aufschlages
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EKK01
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Krankenkasse schließt sich gemäß §9 Abs. 3 Satz 1 PrüfvV der Begründung des Krankenhauses an. Es erfolgt kein Erörterungsverfahren. (KAIN)
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EKK02
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Krankenkasse schließt sich der Begründung des Krankenhauses gemäß §9 Abs. 3 Satz 1 PrüfvV an. Das durch das Krankenhaus bereits eingeleitete EV ist beendet. (KAIN)
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EKK03
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Krankenkasse schließt sich nicht der Begründung des Krankenhauses gemäß §9 Abs. 4 PrüfvV an, das KH hat das EV bereits eingeleitet. (KAIN)
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EKK04
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Krankenkasse schließt sich nicht der Begründung des Krankenhauses gemäß §9 Abs. 4 Satz 1 PrüfvV an und leitet das EV ein. (KAIN)
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EKK10
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Entscheidung der Krankenkasse wurde nicht fristgemäß bestritten und gilt als erörtert gemäß § 9 Abs. 2 PrüfvV mit Folge der Aufrechnung (KAIN)
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EKK30
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Aufforderung zur Verlängerung des Erörterungsverfahrens (KAIN)
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EKK31
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Annahme der Aufforderung zur Verlängerung des Erörterungsverfahrens (KAIN)
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EKK32
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Ablehnung der Verlängerung des Erörterungsverfahrens (KAIN)
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EKK33
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Aufforderung mündliches Erörterungsverfahren (KAIN)
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EKK34
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Zustimmung mündliches Erörterungsverfahren (KAIN)
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EKK35
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Ablehnung mündliches Erörterungsverfahren (KAIN)
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EKK40
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Erforderliche Unterlagen für die Durchführung des EV lagen gemäß § 9 Abs. 6 PrüfvV nicht vor (KAIN)
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EKK41
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Anzeige einer ausnahmsweisen Zulassung nicht fristgerecht geltend gemachter Einwende oder Tatsachenvorträge unter Angabe der besonderen Gründe gemäß § 9 Abs. 7 PrüfvV (KAIN)
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EKK42
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Ablehnung Zulassung nicht fristgerecht geltend gemachter Einwende oder Tatsachenvorträge unter Angabe der besonderen Gründe gemäß § 9 Abs. 7 PrüfvV (KAIN)
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EKH43
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Annahme Zulassung nicht fristgerecht geltend gemachter Einwende oder Tatsachenvorträge unter Angabe der besonderen Gründe gemäß § 9 Abs. 7 PrüfvV (KAIN)
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EKK50
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Einigung im Erörterungsverfahren und Beendigung gemäß § 9 Abs. 8 PrüfvV (KAIN)
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EKK51
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Einvernehmliche Beendigung des Erörterungsverfahren gemäß § 9 Abs. 10 PrüfvV (KAIN)
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EKK60
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Abrechnungsstreitigkeit gilt infolge fehlender Erörterung oder fehlender Mitwirkung als erörtert gemäß § 9 Abs. 11 PrüfvV (KAIN)
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EKK61
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Es wurde keine Einigung erzielt und das Erörterungsverfahren ist gemäß § 9 Abs. 12 PrüfvV beendet (KAIN)
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