MDKM-userMDKM-301Warnhinweise in anderen Modulen
Warnhinweise in anderen Modulen
Über die Systemverwaltung MDKM kann in der Registerkarte 301 für die folgenden Module gesteuert werden, ob Fehlermeldungen erscheinen sollen, wenn der Fall im MDK-Prozess steht.
Module:
Fallkorrekturen
DRG Workplace
EOFM
IBIL
Für die folgenden Verfahrensschritte kann in den Modulen jeweils eine Fehlermeldung mittels Aktivierung des Kontrollkästchens aktiviert werden:
Sie befinden sich mit diesem Fall im Rahmen des MDK-Prüfverfahrens nach §275 Abs. 1c in dem Prüfverfahren mit dem Kostenträger.
Eine Korrektur an dem Fall ist nach den Vorgaben nur 1mal erlaubt!
Wollen sie den Rechnungsstorno / die Korrektur wirklich durchführen?
(Die Krankenkasse hat das Prüfverfahren nach §275 Abs. 1c nach §4 der Vereinbarung innerhalb einer Frist von 6 Wochen eingeleitet. Ein Falldialog hat noch nicht stattgefunden.)
Sie befinden sich mit diesem Fall im Rahmen des MDK-Prüfverfahrens nach §275 Abs. 1c in dem Prüfverfahren mit dem Kostenträger.
Der Zeitraum einer Korrektur innerhalb des Prüfverfahrens ist bereits um x-Tage überschritten.
Zudem ist eine Korrektur an dem Fall nach den Vorgaben nur 1mal erlaubt!
Wollen sie den Rechnungsstorno / die Korrektur wirklich durchführen?
(Die Krankenkasse hat das Prüfverfahren nach §275 Abs. 1c nach §4 der Vereinbarung außerhalb der möglichen Frist von 6 Wochen eingeleitet. Ein Falldialog hat noch nicht stattgefunden.)
Sie befinden sich mit diesem Fall im Rahmen des MDK-Prüfverfahrens nach §275 Abs. 1c in dem Falldialog mit dem Kostenträger.
Eine Korrektur an dem Fall ist nach den Vorgaben nur 1mal erlaubt!
Wollen sie den Rechnungsstorno / die Korrektur wirklich durchführen?
(Die Krankenkasse führt zusammen mit dem Krankenhaus innerhalb des Prüfverfahrens nach §275 Abs. 1c den Falldialog (Vorverfahren) nach §5 der Vereinbarung innerhalb der gültigen Frist durch.)
Sie befinden sich mit diesem Fall im Rahmen des MDK-Prüfverfahrens nach §275 Abs. 1c in dem Falldialog mit dem Kostenträger.
Der Zeitraum einer Korrektur innerhalb des Prüfverfahrens ist bereits um x-Tage überschritten.
Eine Korrektur an dem Fall ist nach den Vorgaben nur 1mal erlaubt!
Wollen sie den Rechnungsstorno / die Korrektur wirklich durchführen?
(Die Krankenkasse führt zusammen mit dem Krankenhaus innerhalb des Prüfverfahrens nach §275 Abs. 1c den Falldialog (Vorverfahren) nach §5 der Vereinbarung außerhalb der gültigen Frist durch.)
Sie befinden sich mit diesem Fall in dem Prüfverfahren nach §275 Abs. 1c mit dem MDK.
Eine Korrektur an dem Fall ist nach den Vorgaben nur 1mal erlaubt!
Wollen sie den Rechnungsstorno / die Korrektur wirklich durchführen?
(Die Krankenkasse hat den MDK mit der Durchführung einer Prüfung nach §275 Abs. 1c beauftragt (§§ 6,7 der Vereinbarung).)
Der MDK hat diesen Fall erfolgreich geprüft!
Ist dieser Storno / diese Korrektur Teil der endgültigen Rechnungskorrektur nach der Einigung mit dem MDK?
(Der MDK hat den Fall zugunsten der Krankenkasse geprüft. Nach Einigung müssen die Daten des Falles wie abgesprochen neu an die Kasse versendet werden (§8 der Vereinbarung).)
Der MDK hat diesen Fall erfolglos geprüft!
Wollen sie den Rechnungsstorno / die Korrektur trotzdem durchführen?
(Der MDK hat den Fall geprüft und keine Auffälligkeiten entdeckt. Die Daten des Falles können unverändert bleiben. Das Krankenhaus hat bei diesen Fällen das Recht eine Aufwandspauschale über eine Nachtragsrechnung abzurechnen (§8 der Vereinbarung).)