Zuweisung der Fortsetzungspauschale PrüfvV zum Fall
Das Prüfverfahren sieht vor, dass das Krankenhaus die erforderlichen Unterlagen innerhalb von weiteren 6 Wochen nach der regulären 8 Wochenfrist nachliefern kann. Hierzu muss das Krankenhaus die Krankenkasse informieren und eine Pauschale in Höhe von 300 Euro an die Krankenkasse entrichten (vgl. § 7 Abs. 2 S. 4 PrüfvV).
Wenn die MDKM-301_DE (Bezeichnung MDKM-§301) im System vorhanden ist, dann erfolgt die Zuweisung der Fortsetzungspauschale zum Fall systemseitig.
Die Zuweisung der Fortsetzungspauschale zum Fall wird innerhalb der Fristendokumentation zum MDK Verfahren ausgelöst. Erfolgt hier ein Eintrag im Feld Verlängerung der Übermittlungsfrist um 6 Wochen, so wird das Feld Fortsetzungspauschale PrüfvV beauftragt freigeschaltet und es kann ein Datum eingegeben werden.
Mit dem Speichern dieses Eintrag erfolgt die Leistungszuweisung zum Fall.
Der Fall wird anschließend unter EOFM > Menüpunkt Rechnungen > MDK Rechnungen angezeigt. In diesem Menüpunkt ist es möglich, die Rechnungen stapelweise zu erstellen.
Manuelle Erfassung zum Fall:
Wenn keine Lizenz MDKM-301_DE (Bezeichnung MDKM-§301) im System vorhanden ist, dann ist die Fortsetzungspauschale manuell vom Benutzer dem Fall zuzuweisen.
Diese kann im Modul EOFM > Menüpunkt Patient > Fakturierungsakte > Registerkarte Leistung > Erfassen dem Fall zugewiesen werden.
Ist der Leistung nicht das Kennzeichen Leistung ist allgemeine Krankenhausleistung zugeordnet, dann muss die Leistung über den Dialog geplante Rechnungspositionen dem Kostenübernehmer zugewiesen werden.
Die Rechnung vom Typ 14 Gutschrift Fortsetzung PrüfvV MDK, kann in diesem Fall über die Registerkarte Rechnungen erstellt werden.
Wählen Sie hierzu den Rechnungstyp Gutschrift Fortsetzung PrüfvV MDK aus. Über die Schaltfläche Erstellen kann die Rechnung erstellt werden.