MDKM-userEOFMErfolgloser MDK-Prüfung: Zuweisung Aufwandspauschale
Erfolgloser MDK-Prüfung: Zuweisung Aufwandspauschale
Wenn die Lizenz MDKM-301_DE (Bezeichnung MDKM-§301) im System vorhanden ist, dann erfolgt die Zuweisung der Aufwandspauschale bei erfolgloser MDK-Prüfung (§ 275 Abs. 1c SGB V) zum Fall systemseitig innerhalb der Fristendokumentation zum MDK Verfahren.
Erfolgt hier ein Eintrag im Feld Ergebnismitteilung der Krankenkasse und in dem Kontrollkästchenl MDK-Prüfung erfolglos, so wird das Feld Aufwandspauschale MDK beauftragt freigeschaltet.
Wenn hier ein Datum eingetragen und gespeichert wird, dann wird die Aufwandspauschale dem Fall zugewiesen.
Der Fall wird anschließend unter EOFM > Menüpunkt Rechnungen > MDK Rechnungen angezeigt. In diesem Menüpunkt ist es möglich die Rechnungen stapelweise zu erstellen.
Manuelle Erfassung zum Fall:
Wenn keine Lizenz MDKM-301_DE (Bezeichnung MDKM-§301) im System vorhanden ist, dann ist die Aufwandspauschale manuell vom Benutzer dem Fall zuzuweisen.
Diese kann im Modul EOFM > Menüpunkt Patient > Fakturierungsakte > Registerkarte Leistung > Erfassen dem Fall zugewiesen werden.
Die Rechnung vom Typ 03 Nachtragsrechnung, kann in diesem Fall über die Registerkarte Rechnungen erstellt werden.
Wählen Sie hierzu den Rechnungstyp Nachtragsrechnung aus. Über die Schaltfläche Erstellen kann die Rechnung erstellt werden.